Allgemeine Geschäfts
bedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fink Zeitsysteme GmbH, Möslestraße 21, A-6844 Altach (Firmenbuch-Nr. 72223k | Landesgericht Feldkirch) · Stand Mai 2022
1. Allgemeines
Unseren sämtlichen – auch künftigen – Lieferungen und Leistungen liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichungen und Ergänzungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen des Käufers, gelten als widersprochen und ausgeschlossen, sofern wir nicht schriftlich zugestimmt haben.
2. Preise
Unsere Preise verstehen sich ausschließlich der Kosten für Versand und Transportversicherung sowie ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Lieferzeit
Liefertermine und -fristen sind für uns unverbindlich, es sei denn, sie sind von uns im Einzelfall schriftlich als verbindlich bestätigt worden. Ausgenommen im letzten Fall berechtigt eine Überschreitung den Käufer nicht zu irgendwelchen Ansprüchen. Im Falle Höherer Gewalt sind wir berechtigt, unsere Leistungen für die Dauer der Behinderung und einer anschließenden Anlaufzeit hinauszuschieben oder, wenn sie uns die Leistung unmöglich macht oder wesentlich erschwert, vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten. Als Höhere Gewalt gelten insbesondere Streiks, Aussperrungen, sonstige unvorhersehbare Betriebsstörungen, Rohstoffverknappungen und sämtliche für uns im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Käufer nicht vorhersehbaren Ausfälle und/oder Verzögerungen betreffend unsere Selbstbelieferung. Sobald die Auswirkungen eines solchen Ereignisses für uns bekannt sind, werden wir dem Käufer davon Mitteilung machen und uns erklären, ob wir vom Vertrage zurücktreten oder innerhalb welcher Frist wir voraussichtlich liefern können. Ist diese Frist unangemessen lang, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Sonstige Ansprüche des Käufers sind in allen Fällen ausgeschlossen.
Wir behalten uns vor, Lieferungen und Leistungen an den Käufer nur dann vorzunehmen, wenn unsere sämtlichen fälligen Forderungen aus vorangegangenen Lieferungen und Leistungen beglichen sind. Im Falle des Annahmeverzugs des Käufers steht uns auch das Recht zu, über die vom Käufer gekaufte Ware anderweitig zu verfügen und innerhalb einer angemessenen von uns zu bestimmenden Frist gleichartige Ware zu den vereinbarten Bedingungen zu liefern.
4. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald wir die Sache dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Diese Regelung gilt auch für etwaige Versendungen im Rahmen von Ersatzlieferungen oder nach Durchführung von Nachbesserungen durch uns. Bei etwaigen Rücksendungen durch den Käufer an uns trägt der Käufer die Gefahr bis zur Übergabe in unseren Geschäftsräumen. Etwaige Rücksendungen durch den Käufer haben in jedem Fall frachtfrei zu erfolgen.
5. Zahlung
Alle Rechnungen sind netto nach Erhalt zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in der Höhe des Unternehmerzinssatzes gemäß UGB. Unsere Rechnungen für Dienstleistungen sind abweichend von dem Vorhergesagten sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Zahlungen haben auf eines der in unseren Rechnungen genannten Konten zu erfolgen. Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen, wobei die Zahlung nur dann vertragsgemäß ist, wenn der Scheckbetrag einem unserer Konten vor Ablauf der maßgeblichen Zahlungsfrist vorbehaltlos gutgeschrieben ist. Bei Teillieferungen können Teilrechnungen entsprechend dem Umfang der Teillieferung gestellt werden. Sind Teilzahlungen vereinbart, wird sofort der gesamte noch offenstehende Restbetrag fällig, falls der Käufer mit 1 Rate länger als 1 Woche in Rückstand gerät. Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung steht dem Käufer nur dann zu, falls seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
6. Gewährleistung
Im Falle rechtzeitig erhobener und begründeter Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl verpflichtet, nachzubessern oder mangelfreien Ersatz zu liefern. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die gekaufte Ware entsprechend unseren jeweiligen Produktspezifikationen betrieben und gemäß unseren Richtlinien gepflegt worden ist. Betreffend Software übernehmen wir keine Gewähr dafür, dass diese unterbrechungs- und fehlerfrei arbeitet und dass die in der Software enthaltenen Funktionen in allen vom Käufer gewählten Kombinationen ausgeführt werden und den Anforderungen des Käufers entsprechen. Bei Software-Fehlern, welche die vertragsgemäße Benutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, werden wir den Fehlern – soweit wir zu dessen Beseitigung in der Lage sind – je nach seiner Bedeutung durch die Installation einer anderen Software-Version oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zur Vermeidung der Auswirkungen des Fehlers beseitigen. Der Käufer hat uns die zur etwaigen Mängelbeseitigung nach unserem billigen Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Andernfalls sind wir von jeglicher Gewährleistungspflicht befreit. Letzteres gilt auch für den Fall, dass der Käufer oder ein Dritter Geräte öffnet oder Eingriffe irgendwelcher Art, insbesondere Veränderungen oder Reparaturen, an der von uns gelieferten Ware vornimmt oder die Ware anderweitig unsachgemäß behandelt wird. Für den Fall, dass durch Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung ein von uns zu vertretender Mangel nicht beseitigt wird, kann der Käufer die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen und, sofern über die Herabsetzung keine Einigung zustande kommt, vom Vertrag zurücktreten. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
7. Genereller Haftungsausschluss
Soweit in vorstehenden Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, ist jegliche Haftung unsererseits, insbesondere auch aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Nicht- oder Schlechterfüllung, einschließlich einer Haftung für Folgeschäden oder mittelbare Schäden, ausgenommen in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
8. Eigentumsvorbehalt
An sämtlichen Waren behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der – auch künftigen – Geschäftsverbindung vor. Werden von uns gelieferte, unserem Eigentumsvorbehalt unterliegende Waren mit uns nicht gehörenden Waren verbunden oder vermischt, werden wir Miteigentümer der neuen Sache im Verhältnis unserer Waren zu den uns nicht gehörenden Waren. Die entstandene neue Sache gilt als unsere Vorbehaltsware. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware bzw. der aus einer Vermischung/Verbindung entstehenden neuen Sache im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt, wobei wir uns jedoch vorbehalten, dieses Recht jederzeit zu widerrufen. Der Käufer tritt ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten dritter Käufer bereits hiermit zur Sicherheit in Höhe des Wertes der uns zustehenden offenen Forderungen ab. Der Käufer ist widerruflich ermächtigt und verpflichtet, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Wir sind berechtigt, den Abnehmern des Käufers die Abtretung jederzeit anzuzeigen.
9. Software-Sonderbedingungen
Unabhängig von der Definition gilt im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden (Lizenznehmer) und FINK alles als Software, was im Rahmen eines Software-Auftrages überlassen wird.
9.1. Beschränkungen
Dem Lizenznehmer ist es untersagt,
- ohne vorherige, schriftliche Einwilligung von FINK die Software oder das dazugehörige schriftliche Material an einen Dritten zu übergeben oder einem Dritten sonst wie zugänglich zu machen
- die Software von einem Computer über ein Netz oder einen Datenübertragungskanal auf einen anderen Computer zu übertragen
- ohne vorherige, schriftliche Einwilligung von FINK die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu entkompilieren oder zu entassemblieren, von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche Material zu vervielfältigen, es zu übersetzen oder abzuändern oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen
9.2. Rechte
Der Lizenznehmer erhält mit dem Erwerb des Produktes nur Eigentum an dem körperlichen Datenträger, auf dem die Software aufgezeichnet ist. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden. FINK behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.
9.3. Vervielfältigung
Die Software und das zugehörige Schriftmaterial sind urheberrechtlich geschützt. Soweit die Software nicht mit einem Kopierschutz versehen ist, ist dem Lizenznehmer das Anfertigen einer einzigen Reservekopie nur zu Sicherungszwecken erlaubt. Er ist verpflichtet, auf der Reservekopie den Urheberrechtsvermerk von FINK anzubringen bzw. ihn darin aufzunehmen. Ein in der Software vorhandener Urheberrechtsvermerk sowie in ihr aufgenommene Registrierungsnummer dürfen nicht entfernt werden. Es ist ausdrücklich verboten, die Software wie auch das schriftliche Material ganz oder teilweise in ursprünglicher oder abgeänderter Form oder in mit anderer Software zusammengemischter oder in an anderer Software eingeschlossener Form zu kopieren oder anders zu vervielfältigen.
9.4. Übertragung des Benutzungsrechtes
Das Recht zur Benutzung der Software kann nur mit vorheriger, schriftlicher Einwilligung von FINK und nur nach unseren Geschäftsbedingungen an einen Dritten übertragen werden. Veräußern, Verschenken, Vermieten und Verleihen der Software ist ausdrücklich untersagt.
9.5. Dauer des Benutzungsrechtes
Das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung der Software erlischt automatisch ohne Kündigung, wenn er eine der Geschäftsbedingungen verletzt. Bei Beendigung des Nutzungsrechtes ist er verpflichtet, den Originaldatenträger sowie alle Kopien der Software einschließlich etwaiger abgeänderter Exemplare sowie das schriftliche Material zu vernichten.
9.6. Schadenersatz
FINK macht darauf aufmerksam, dass der Lizenznehmer für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haftet, die FINK aus einer Verletzung dieser Geschäftsbedingungen durch den Lizenznehmer entstehen.
9.7. Änderungen und Aktualisierungen
FINK ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen. FINK ist nicht verpflichtet, Aktualisierungen des Programmes solchen Lizenznehmern zur Verfügung zu stellen, die die Aktualisierungsgebühr nicht bezahlt haben.
10. Sonstiges
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Feldkirch, sofern nicht gesetzlich zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheck-Klagen und generell für den Urkundenprozess. Auf den Kaufvertrag sowie sonstige Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und uns findet das Recht der Republik Österreich Anwendung, und zwar unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages einschließlich der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Die Parteien werden in einem solchen Falle unwirksame Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommen. Sinngemäß ist bei einer etwaigen Vertragslücke zu verfahren.
























