Leistungs- und Nutzungs
vereinbarung.
- Nutzungsvereinbarung der Fink Zeitsysteme AG, Schweiz (PDF, Stand April 2014)
- Lizenzbedingungen Dritter, Schweiz (PDF, Stand Oktober 2012)
Fahrzeugerfassung / Zeiterfassung / Zutrittskontrolle / Planung
Garantiezusage
abgeschlossen zwischen
- Fink Zeitsysteme GmbH, Möslestraße 19-21, 6844 Altach, Österreich
(Firmenbuch-Nr.: 72223k | Landesgericht Feldkirch) im Folgenden „Fink“
einerseits und
- _____________________________________________, im folgenden „Kunde“
andererseits wie folgt:
1. Vertragsgrundlagen
a. Vertragsgrundlagen sind in dieser Reihenfolge der gegenständliche Vertrag samt darin erwähnter Beilagen und Verträge sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fink Zeitsysteme GmbH, abrufbar unter https://www.finkzeit.at/rechtliches.
Der Kunde bestätigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten, gelesen und akzeptiert zu haben.
b. In Ergänzung und abweichend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt Folgendes:
Falls ein Dritter Ansprüche gegen den Käufer geltend macht, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch einen unter der Vereinbarung erworbenen Leistungen hergeleitet werden, werden wir den Käufer gegen alle Ansprüche Dritter verteidigen und dem Käufer alle Schadensersatzbeträge erstatten, die von einem Gericht auferlegt wurden oder in einem Vergleich enthalten sind, der zuvor von uns gebilligt wurde, sofern der Käufer uns a) von der Geltendmachung solcher Ansprüche unverzüglich schriftlich benachrichtigt, b) die von uns angeforderten Informationen bereitstellt und c) uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen überlässt und sich zu einer angemessenen Mitwirkung, einschließlich Bemühungen um Schadensbegrenzung, bereiterklärt.
c. Die Geltung allfälliger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausgeschlossen.
2. Vertragsgegenstand
a. Dieser Vertrag regelt die Module „Fahrzeugerfassung“, „Zutrittskontrolle“, Zeiterfassung“ und „Planung“, dies jeweils und soweit diese Module oder eines dieser Module vom Kunden bestellt wurden.
b. Vertragsgegenstand sind – jeweils soweit vom Kunden bestellt –
- das Modul „Fahrzeugerfassung“ mit der gelieferten Hardware samt Dokumentation, und/oder
- das Modul „Zutrittskontrolle“ mit der – falls bestellt – gelieferten Hardware samt Dokumentation, und/oder
- das Modul „Zeiterfassung“ mit der – falls bestellt – gelieferten Hardware samt Dokumentation, und/oder
- das Modul „Planung“ mit der – falls bestellt – gelieferten Hardware samt Dokumentation;
- die – soweit vorhanden – Einbauanleitungen und Pflichtenhefte und die Verkaufsunterlagen betreffend die vom Kunden bestellten Module, die der konkreten Auftragsbestätigung angefügt sind und einen integrierenden Bestandteil selbiger bilden,
- die Berechtigung zur Nutzung der von Fink bereit gestellten Anwendung zur Auswertung der von den genannten vom Kunden bestellten Modulen übermittelten bzw. vom Kunden durch „Hochladen mittels Dienst“ direkt eingegebenen Daten, im Folgenden Online-Nutzung (siehe Punkt 3. dieser Vereinbarung),
- die erforderlichen Zugangsdaten für die Online-Nutzung sowie
- die Übermittlung von Daten zwischen den genannten vom Kunden bestellten Modulen und dem von Fink betriebenen Server mithilfe volldigitaler Mobilfunknetze (GSM, GPRS etc.), Internet oder sonstiger elektronischer Kommunikationswege.
c. Die Funktionsweise der genannten vom Kunden bestellten Module samt Zubehör und der Online-Nutzung erfolgt – soweit vorhanden – gemäß Leistungsbeschreibung und Pflichtenheft sowie den Verkaufsunterlagen.
d. Die Auswahl des jeweils zur Anwendung gelangenden Mobilfunknetzes bleibt Fink vorbehalten. Fink ist berechtigt, auch während der aufrechten Laufzeit dieses Vertrages den Mobilfunkanbieter zu wechseln; in diesen Fällen obliegt der Austausch der SIM-Karten dem Kunden, dem hieraus keine Ansprüche auf Aufwandersatz oder Schadenersatz entstehen.
3. Online-Nutzung: Vertragsdauer und Kündigung
a. Die Nutzung der vertragsgegenständlichen Hardware erfolgt durch die von Fink online zur Verfügung gestellte Software; diese darf vom Kunden nach Maßgabe dieses Vertrages, soweit vorhanden der Leistungsbeschreibung und dem Pflichtenheft, den Verkaufsunterlagen sowie den allgemeinen Geschäftsbedingungen, auf deren Geltung in diesem Vertrag verwiesen wird, gegen laufende Bezahlung gemäß Punkt 4. dieser Vereinbarung online genutzt werden („Online-Nutzung“). Der Kunde erwirbt keine darüber hinausgehenden Rechte an der Software, insbesondere ist er weder zum Download noch zum Erwerb einer Kopie der Software auf einem Datenträger berechtigt.
b. Die Laufzeit der Vereinbarung zur Online-Nutzung bestimmt sich wie folgt:
a. Modul „Fahrzeugerfassung“:
i. Die Laufzeit ist unbefristet.
ii. Die Online-Nutzung kann unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen jeweils zum Ende eines Monats aufgekündigt werden. Fink verzichtet auf das Recht zur Kündigung nach dieser Bestimmung für den Zeitraum von vier Jahren ab Vertragsabschluss (frühest möglicher Kündigungsendtermin sohin vier Jahre ab Vertragsabschluss).
b. Module „Zutrittskontrolle“, „Zeiterfassung“ und „Planung“:
i. Die Laufzeit ist unbefristet.
ii. Die Online-Nutzung kann unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalenderjahres aufgekündigt werden. Fink verzichtet auf das Recht zur Kündigung nach dieser Bestimmung für den Zeitraum von vier Jahren ab Vertragsabschluss (frühest möglicher Kündigungsendtermin sohin vier Jahre ab Vertragsabschluss).
c. Sonstige gemeinsame Bestimmungen:
i. Das Recht auf vorzeitige Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den obigen Bestimmungen unberührt. Als wichtiger Grund für Fink gilt insbesondere jede Verletzung einer der in Punkt 7. dieses Vertrages genannten Pflichten des Kunden oder wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird bzw. die Eröffnung eines solchen mangels kostendeckenden Vermögens unterbleibt.
ii. Fink ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden von mehr als 14 Tagen und nach Ablauf einer gesetzten Nachfrist von weiteren 14 Tagen den Rücktritt vom Vertrag bzw. die Aufhebung des Vertrags zu erklären.
iii. Ab Beendigung der Laufzeit ist Fink berechtigt, die in der Hardware eingesetzte SIM-Karte(n) zu deaktivieren, sodass von der Hardware keine weiteren Daten übertragen werden.
c. Retournierung der SIM-Karte: Der Kunde ist verpflichtet, die SIM-Karte spätestens zum Ende der Laufzeit an Fink auf seine Kosten und Gefahr zu retournieren. Bei nicht fristgerechter Retournierung ist Fink berechtigt, bis zur Retournierung der SIM-Karte weiterhin das vertraglich vereinbarte Entgelt zu verlangen.
d. Sämtliche Nutzungsmöglichkeiten enden mit Ablauf der Vertragsdauer. Insbesondere ist nach Ende der Vertragslaufzeit der Abruf und die Verarbeitung der während der Vertragsdauer angefallenen und gespeicherten Daten nicht mehr möglich. Im Übrigen gelten die Bestimmungen zu den Speicherfristen in Punkt 4. lit. 4 dieses Vertrages.
4. Entgelt, Aufrechnungsverbot und Wertsicherung
a. Es gelten die Preise gemäß Auftragsbestätigung, die einen integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung bildet. Die geltenden Preise sind, soweit sie wiederkehrend anfallen, wertgesichert gemäß dem von der Bundesanstalt Statistik Austria verlautbartem Verbraucherpreisindex 2015 oder einem an seine Stelle tretenden Index. Als einheitliche Ausgangsbasis gilt die im Zeitpunkt der letzten Anpassung veröffentlichte Indexzahl des Monats November. Die Indexanpassung erfolgt jeweils zum ersten Januar des jeweiligen Kalenderjahres, wobei für das Kalenderjahr, in welches der Vertragsabschluss fällt, keine Indexanpassung stattfindet.
b. Fink ist unbeschadet von Wertsicherungsklauseln in dieser Vereinbarung berechtigt, insoweit Preisanpassungen vorzunehmen, als sich die Kosten für die Ortung der Fahrzeugerfassung, der Übermittlung der von der Hardware empfangenen Daten an den Server, des verwendeten Kartenmaterials oder verwendeter Softwarelizenzen ändern. Stimmt der Kunde einer solchen Preisanpassung, die im Vorhinein von Fink bekannt zu geben ist, nicht zu, ist Fink zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigt, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche welcher Art immer entstehen.
c. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Forderungen welcher Art immer gegen Forderungen von Fink aus diesem Vertrag aufzurechnen.
d. Wiederkehrende Leistungsverpflichtungen des Kunden sind wertgesichert gemäß obiger lit. a. dieser Vereinbarung.
5. Leistungen und Speicherfristen, Archivbetrieb, Garantie, Haftung und Gewährleistung
a. Fink ist verpflichtet und berechtigt, die mittels Online-Nutzung nach Maßgabe der – soweit vorhanden – Leistungsbeschreibung und des Pflichtenheftes sowie der Verkaufsunterlagen verwendbare Software laufend zu warten, Fehler zu beheben und zur Verfügung stehende Updates zur Verfügung zu stellen oder durchzuführen.
b. Fink garantiert die aufrechte Online-Nutzung für einen Zeitraum von acht Jahren ab Vertragsabschluss. Hiervon unberührt bleiben die in dieser Vereinbarung geregelten Bestimmungen zur Beendigung oder Kündigung dieser Vereinbarung. Von der Garantie ausgenommen sind Leistungsstörungen und Datenverluste im Zusammenhang mit in den nachfolgenden lit. c, d und j genannten Umständen sowie aufgrund höherer Gewalt. Die Garantie umfasst die Online-Nutzung täglich von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Kein Garantiefall liegt bei kurzzeitigen Unterbrechungen infolge Wartungsarbeiten, Einspielens von Updates oder bei Unterbrechungen infolge einer Störung oder eines Ausfalls des Servers vor; in diesen Fällen bemüht sich Fink, die Ursache der Störung ehest möglich zu beheben.
c. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Ortung der Fahrzeugkoordinaten mithilfe satellitengestützter Ortung und die Darstellung der Daten mithilfe des durch „google maps“ bereit gestellten elektronischen Kartenmaterials erfolgt. Der Kunde nimmt des Weiteren zur Kenntnis, dass die Übermittlung der von der Hardware empfangenen Daten an den Server mithilfe volldigitaler Mobilfunknetze (GSM, GPRS, etc.) und die Übertragung der Daten an den Kunden über einen Internet-Service-Provider erfolgt. Fink trifft keine wie immer geartete Haftung und leistet keine Gewähr aus oder im Zusammenhang mit Störungen, Ungenauigkeiten oder Ausfällen des satellitengestützten Ortungssystems, des jeweiligen Mobilfunknetzes, des Kartendienstes oder des Internet-Service-Providers.
d. Fink leistet Gewähr für die Richtigkeit der Einbauanleitung. Fink trifft aber keine Haftung für Schäden aus oder im Zusammenhang mit einem unsachgemäßen oder entgegen der Einbauanleitung erfolgten Einbau oder Betrieb der Hardware. Der Einbau der Hardware hat durch eine hiezu befähigte Fachwerkstatt zu erfolgen.
e. Die vom Modul „Fahrzeugerfassung“ auf den von Fink verwalteten Server übertragenen Daten werden mit Ausnahme der gespeicherten Wegpunkte 8/11¹ Jahre ab dem Zeitpunkt, auf den sich die jeweiligen Daten beziehen, längstens aber bis zum Ende der Vertragslaufzeit, gespeichert und können vom Kunden mithilfe der von Fink bereit gestellten Online-Anwendung gemäß den Angaben in den Verkaufsunterlagen verarbeitet werden; die gespeicherten Wegpunkte werden nach Ablauf eines Jahres ab dem Zeitpunkt, auf den sich die Wegpunkte beziehen, gelöscht. Diese Speicherfrist beträgt bei von den Modulen „Zutrittskontrolle“, „Zeiterfassung“ und „Planung“ übertragenen Daten 8/11¹ Jahre ab dem genannten Zeitpunkt, endet jedoch spätestens zum Ende der Vertragslaufzeit. Fink trifft keine Verpflichtung, die genannten Daten länger als während der genannten Dauer zu speichern oder bereit zu halten. Es obliegt sohin dem Kunden, die genannten Daten innerhalb des genannten Zeitraums in monatlichen Abständen auszudrucken sowie lokal zu sichern und die Ausdrucke sicher zu verwahren.
f. Archivbetrieb: Sofern der Kunde eine Speicherung der im vorigen Punkt 4. genannten Daten über den Zeitraum der Dauer der gegenständlichen Leistungs- und Nutzungsvereinbarung hinaus, maximal jedoch für die in Punkt 4. jeweils zur Anwendung gelangenden Zeiträume, wünscht, bietet Fink dem Kunden die Option, Fink zum Archivbetrieb zu verpflichten. Es gelten die Preise und Konditionen gemäß der Auftragsbestätigung für den Archivbetrieb.
Diese Option erlischt nach Ablauf von drei Monaten ab dem Ende der gegenständlichen Leistungs- und Nutzungsvereinbarung. Während des Archivbetriebs können die archivierten Daten während der in Punkt 4. jeweils zur Anwendung gelangenden Zeiträume abgerufen, ausgedruckt und gespeichert, im übrigen aber nicht verarbeitet werden. Eine Darstellung der Daten auf geographischen Karten ist im Archivbetrieb nicht möglich. Fink trifft keine Verpflichtung, die genannten Daten länger als während der genannten Dauer zu speichern oder bereit zu halten. Es obliegt sohin dem Kunden, die genannten Daten innerhalb des genannten Zeitraums in monatlichen Abständen auszudrucken sowie lokal zu sichern und die Ausdrucke sicher zu verwahren.
g. Fink trifft keine Haftung für den Verlust der genannten Daten nach dem genannten Zeitraum.
h. Im Übrigen wird die Haftung von Fink für Fälle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
i. Jegliche Haftung von Fink wird, sofern sie nicht ausgeschlossen ist, mit EUR 20.000,00 für sämtliche Schadensfälle des Kunden pro Kalenderjahr beschränkt.
j. Der Kunde ist verpflichtet, die von Fink bereit gestellten Daten einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen und Fink im Falle offensichtlicher Fehler per E-Mail oder Fax umgehend zu verständigen. Schäden, welche bei Entsprechung dieser Prüf- und/oder Verständigungspflicht nicht entstanden wären, berechtigen den Kunden keinesfalls zum Ersatz.
k. Unbeschadet weiterer Haftungsausschlüsse wird die Haftung von Fink für Schäden im Zusammenhang mit fehlerhaften Zeitabrechnungen und Auszahlungen außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche sich aus den von Fink bereitgestellten Daten, Berechnungen und Darstellungen ergebenden wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen und im Falle von Auffälligkeiten Fink umgehend zu verständigen; Schäden, welche bei Entsprechung dieser Prüf- und/oder Verständigungspflicht nicht entstanden wären, berechtigen den Kunden keinesfalls zum Ersatz.
l. Die Beweislast dafür, dass Fink ein Verschulden trifft und nicht bloß leichte Fahrlässigkeit vorliegt, trifft den Kunden.
m. Der Kunde verliert sämtliche Ansprüche auf Gewährleistung, Schadenersatz und Garantie, wenn er den Vertragsgegenstand eigenmächtig ändert oder bearbeitet.
¹ Die achtjährige Speicherfrist gilt, wenn sich die in diesem Vertrag angegebene Geschäftsanschrift des Kunden in Österreich, die elfjährige Speicherfrist gilt, wenn sich die in diesem Vertrag angegebene Geschäftsanschrift des Kunden in Deutschland, Italien, Schweiz oder in Liechtenstein befindet.
6. Wichtige Hinweise
a. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherung und Verwahrung sämtlicher Daten für Zeiträume außerhalb der in Punkt 5. lit. e (und lit. f im Falle, dass in den Archivbetrieb optiert worden ist) geregelten Speicherfristen in seine Sphäre fallen.
b. Fink empfiehlt dem Kunden dringend, sämtliche Daten innerhalb der in Punkt 5. lit. e (und lit. f im Falle, dass in den Archivbetrieb optiert worden ist) geregelten Speicherfristen in monatlichen Abständen auszudrucken sowie lokal zu sichern und die Ausdrucke sicher mindestens für die Dauer gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zu verwahren.
c. Sämtliche gehosteten, nicht aber allenfalls lokal gesicherte Daten sind mit gemäß Punkt 5. lit. a erstellten Updates kompatibel. Allenfalls lokal gesicherte Daten können durch die von Fink zur Verfügung gestellte Software nicht verarbeitet oder dargestellt werden. Es wird auf die dringende Empfehlung zu lit. b verwiesen, sämtliche Daten in monatlichen Abständen auszudrucken sowie lokal zu sichern und die Ausdrucke aufzubewahren.
7. Verwendungsbestimmung; Verlust der SIM-Karte; Geltende Lizenzbestimmungen Dritter
a. Der Vertragsgegenstand darf nur gemäß der Funktionsbeschreibung in den Verkaufsunterlagen verwendet werden. Dies gilt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung. Fink trifft keine Haftung für Schäden aus oder im Zusammenhang mit einer anderen Verwendung.
b. Die Nutzung der Zugangsdaten zur Online-Nutzung ist höchstpersönlich und darf nicht auf Dritte übertragen werden.
c. Die in der gelieferten Hardware eingesetzte SIM-Karte darf in keinem anderen Gerät als der gelieferten Hardware verwendet werden. Der Kunde hält Fink verschuldensunabhängig für alle Folgen einer Verletzung dieser Pflicht schad- und klaglos.
d. Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferte Hardware samt eingesetzter SIM-Karte sicher zu verwahren und der Gefahr von Verlust oder Diebstahl vorzubeugen. Bei Verlust oder Diebstahl der SIM-Karte verpflichtet sich der Kunde, Fink unverzüglich zu benachrichtigen.
e. Der Kunde haftet verschuldensunabhängig für alle Schäden aus oder im Zusammenhang mit einem Verlust oder Diebstahl der SIM-Karte und hält Fink hieraus schad- und klaglos. Der Kunde erklärt, von Fink darüber aufgeklärt worden zu sein, dass die SIM-Karte in herkömmlichen Mobiltelefonen, Smartphones und ähnlichen Endgeräten eingesetzt werden und eine solche Verwendung erhebliche Mehrkosten aufgrund des von Fink gegenüber dem Mobilfunkanbieter gewählten Tarifmodells verursachen kann.
f. Bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung des Vertragsgegenstandes sowie bei Verlust oder Diebstahl der SIM-Karte ist Fink berechtigt, unverzüglich die Sperrung des entsprechenden Mobilfunkanschlusses zu veranlassen. Alle Folgen hieraus gehen zum Nachteil des Kunden; Fink trifft hieraus keine Haftung gegenüber dem Kunden.
g. Der Kunde erklärt, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, die für die bestimmungsgemäße Verwendung des Vertragsgegenstandes relevant sind, zu kennen und einzuhalten. Er hält Fink diesbezüglich schad- und klaglos.
h. Jegliche Verwendung des Vertragsgegenstandes unterliegt neben den Bestimmungen in dieser Nutzungsvereinbarung jenen Lizenzbedingungen Dritter, die unter www.finkzeit.at/ index.php/nutzung abgerufen werden können, in der jeweils aktuellen Fassung. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher Bestimmungen in den zur Anwendung gelangenden Lizenzbedingungen Dritter und hält Fink für sämtliche Folgen und Nachteile aus oder im Zusammenhang allfälliger Zuwiderhandlungen verschuldensunabhängig schad- und klaglos.
8. Schlussbestimmungen
a. Auf die gegenständliche Vereinbarung kommt ausschließlich österreichisches Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts, zur Anwendung.
b. Allfällige Rechtsgeschäftsgebühren werden vom Kunden getragen, der Fink hieraus schad- und klaglos hält.
c. Alle sich aus der gegenständlichen Vereinbarung ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich der Frage des Zustandekommens, der Gültigkeit, der Auflösung oder Nichtigkeit, unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit des für A-6844 Altach örtlich und sachlich berufenen Gerichts.
d. Diese Vereinbarung ist abschließend. Mündliche Nebenabreden, welcher Art auch immer, bestehen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung nicht.
e. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
f. Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung als gänzlich oder teilweise unwirksam herausstellen, oder sich eine Regelungslücke ergeben, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, an Stelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke eine wirksame, dem beabsichtigten Inhalt dieser Vereinbarung möglichst nahe kommende Regelung zu vereinbaren.
























